FAQ
Die Rechnungen der Physiotherapiebehandlungen gehen direkt an Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung.
Bei Unfallkosten wird Ihnen nichts in Rechnung gestellt. Bei Krankenkassenkosten ist dies abhängig von der Höhe Ihrer Franchise.
Die Krankenkasse wird Ihnen 10% der Physiotherapiekosten in Rechnung stellen. Dies ist der normale Ansatz für ambulante Behandlungen, wie er auch für Arzt- oder Spitalkosten gilt.
Haben Sie eine hohe Franchise und diese ist noch nicht ausgeschöpft, wird die Krankenkasse Ihnen die Kosten der Physiotherapie in Rechnung stellen.
Ja. In diesem Fall werden wir Ihnen die Rechnung direkt zukommen lassen. Die Zahlungskonditionen und das weitere Vorgehen werden mit Ihnen besprochen.
Die Krankenkassen und Unfallversicherungen übernehmen gemäss den Physiotherapietarifvertragsbestimmungen jährlich maximal 4 Serien à 9 Behandlungen, wobei die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit erwiesen sein muss. Meistens sind weitere Behandlungen möglich, wenn eine vertrauensärztlichen Untersuchung durchgeführt wurde, wobei die Frequenz und die maximale Anzahl der Behandlungen meistens festgelegt werden.
Das Therapiebad wird nur von der Krankenkasse und Unfallversicherung übernommen, wenn die Badbehandlung ausdrücklich von Ihrem Arzt auf der Verordnung zur Physiotherapie verordnet wird.
Sie können auch ohne ärztliche Überweisung eine physiotherapeutische Behandlung oder Befundaufnahme verlangen. Die Zahlungskonditionen und das weitere Vorgehen werden mit Ihnen besprochen.
Unsere Praxis ist von allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen anerkannt. Die Kosten ärztlich verordneter Physiotherapie werden von allen Krankenkassen und Unfallversicherungen übernommen.
Die Anzahl Behandlungen (meistens 9 Mal pro Serie) ist eine Maximalzahl, die von den Krankenkassen und Unfallversicherungen übernommen wird. Der Arzt bestimmt dann meistens in Absprache mit Ihnen und Ihrem Physiotherapeuten, ob die Physiotherapie fortgesetzt werden sollte. Ihr Physiotherapeut wird Ihnen eine Empfehlung mündlich mitteilen. Ist eine Behandlung so erfolgreich, dass die Ziele erreicht worden sind, wird diese abgeschlossen. Das gleiche gilt für nicht erfolgreiche Behandlungen.
Nein. Seit 1998 das neue KVG und die neuen Physiotherapietarife in Kraft traten, arbeiten dipl. Physiotherapeuten mit Pauschalen. Das bedeutet, dass die Kosten der durchgeführten Leistungen nicht von der Zeitdauer der einzelnen Behandlungen und nicht von der Anzahl der durchgeführten Massnahmen abhängig sind.
Nein. Sie können im TTS ein Abonnement lösen und somit auch bei uns trainieren, ohne dass Sie Patient sind.
Die Kosten der medizinischen Trainingstherapie werden ausschliesslich im Rahmen der physiotherapeutischen Rehabilitation von den Krankenkassen und Unfallversicherungen übernommen.
Training und Therapie Schönbühl trägt das Qualitop-Gütesiegel und erfüllt die strengen Qualitop-Kriterien.
Sie profitieren von dieser Anerkennung, da die meisten Krankenkassen einen Teil des Trainingsabonnements übernehmen.
Bei einem ersten Einführungstermin wird für Sie ein individuelles Trainingsprogramm von einem Physiotherapeuten zusammen gestellt. Beim ersten Training begleitet Sie noch einmal ein Physiotherapeut. Anschliessend trainieren Sie selbständig, erhalten aber in regelmässigen Abständen eine Trainingsanpassung. Für allfällige Fragen steht Ihnen jederzeit ein Physiotherapeut zur Verfügung.
Für Ausnahmeregelungen melden Sie sich bitte telefonisch bei Jacques oder Helga Habers.
Die Rechnungen der Physiotherapiebehandlungen gehen direkt an Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung.
Bei Unfallkosten wird Ihnen nichts in Rechnung gestellt. Bei Krankenkassenkosten ist dies abhängig von der Höhe Ihrer Franchise.
Die Krankenkasse wird Ihnen 10% der Physiotherapiekosten in Rechnung stellen. Dies ist der normale Ansatz für ambulante Behandlungen, wie er auch für Arzt- oder Spitalkosten gilt.
Haben Sie eine hohe Franchise und diese ist noch nicht ausgeschöpft, wird die Krankenkasse Ihnen die Kosten der Physiotherapie in Rechnung stellen.
Ja. In diesem Fall werden wir Ihnen die Rechnung direkt zukommen lassen. Die Zahlungskonditionen und das weitere Vorgehen werden mit Ihnen besprochen.
Die Krankenkassen und Unfallversicherungen übernehmen gemäss den Physiotherapietarifvertragsbestimmungen jährlich maximal 4 Serien à 9 Behandlungen, wobei die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit erwiesen sein muss. Meistens sind weitere Behandlungen möglich, wenn eine vertrauensärztlichen Untersuchung durchgeführt wurde, wobei die Frequenz und die maximale Anzahl der Behandlungen meistens festgelegt werden.
Das Therapiebad wird nur von der Krankenkasse und Unfallversicherung übernommen, wenn die Badbehandlung ausdrücklich von Ihrem Arzt auf der Verordnung zur Physiotherapie verordnet wird.
Sie können auch ohne ärztliche Überweisung eine physiotherapeutische Behandlung oder Befundaufnahme verlangen. Die Zahlungskonditionen und das weitere Vorgehen werden mit Ihnen besprochen.
Unsere Praxis ist von allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen anerkannt. Die Kosten ärztlich verordneter Physiotherapie werden von allen Krankenkassen und Unfallversicherungen übernommen.
Die Anzahl Behandlungen (meistens 9 Mal pro Serie) ist eine Maximalzahl, die von den Krankenkassen und Unfallversicherungen übernommen wird. Der Arzt bestimmt dann meistens in Absprache mit Ihnen und Ihrem Physiotherapeuten, ob die Physiotherapie fortgesetzt werden sollte. Ihr Physiotherapeut wird Ihnen eine Empfehlung mündlich mitteilen. Ist eine Behandlung so erfolgreich, dass die Ziele erreicht worden sind, wird diese abgeschlossen. Das gleiche gilt für nicht erfolgreiche Behandlungen.
Nein. Seit 1998 das neue KVG und die neuen Physiotherapietarife in Kraft traten, arbeiten dipl. Physiotherapeuten mit Pauschalen. Das bedeutet, dass die Kosten der durchgeführten Leistungen nicht von der Zeitdauer der einzelnen Behandlungen und nicht von der Anzahl der durchgeführten Massnahmen abhängig sind.
Nein. Sie können im TTS ein Abonnement lösen und somit auch bei uns trainieren, ohne dass Sie Patient sind.
Die Kosten der medizinischen Trainingstherapie werden ausschliesslich im Rahmen der physiotherapeutischen Rehabilitation von den Krankenkassen und Unfallversicherungen übernommen.
Training und Therapie Schönbühl trägt das Qualitop-Gütesiegel und erfüllt die strengen Qualitop-Kriterien.
Sie profitieren von dieser Anerkennung, da die meisten Krankenkassen einen Teil des Trainingsabonnements übernehmen.
Bei einem ersten Einführungstermin wird für Sie ein individuelles Trainingsprogramm von einem Physiotherapeuten zusammen gestellt. Beim ersten Training begleitet Sie noch einmal ein Physiotherapeut. Anschliessend trainieren Sie selbständig, erhalten aber in regelmässigen Abständen eine Trainingsanpassung. Für allfällige Fragen steht Ihnen jederzeit ein Physiotherapeut zur Verfügung.
Für Ausnahmeregelungen melden Sie sich bitte telefonisch bei Jacques oder Helga Habers.